Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lamers GmbH

  Liefer- und Zahlungsbedingungen

Geltung der Bedingungen
All unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichungen von unseren Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich auf der Grundlage der jeweils neuesten Ausgabe unserer Kataloge, Prospekte und Preislisten. Abnahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Dasselbe gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

Wir sind berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns nachträglich Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers bekannt werden, ohne daß sich hieraus Ansprüche irgendwelcher Art für den Käufer ergeben.

Preise/Lieferung
Die angegebenen Preise sind freibleibend. Es sind Nettopreise in Euro (€) ohne Mehrwertsteuer; diese wird gesondert ausgewiesen für Lieferungen in Deutschland, zu dem am Tage der Rechnungsstellung gültigen Satz. Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk in Einwegverpackungen, die wir zum Selbstkostenpreis berechnen.

Lieferungen, Liefer- und Leistungszeit
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Bei Überschreitung der Lieferfristen bleibt der Käufer zum Nachempfang verpflichtet.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. Bsp. nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrungen, Personalmangel usw.) haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

Solche Umstände berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Hinsichtlich der Liefermengen steht es uns frei, bis zu 10 % mehr oder weniger zu liefern.

Wir liefern die Mengen grundsätzlich nach den in unserer jeweils gültigen Preisliste festgelegten Verpackungseinheiten. Der Käufer ist verpflichtet, entsprechende Mehr- oder Minderlieferungen zu akzeptieren oder bei geringeren Stückzahlen als in der Verpackungseinheit festgelegt einen entsprechenden Aufpreis zu akzeptieren.

Gefahrenübergang
Wir liefern (auch bei Frankolieferung) unverzollt und unversteuert auf Gefahr und Kosten des Käufers ab Werk. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die jeweilige Transportperson übergeben oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

Gewährleistung
Geringfügige Änderungen gegenüber der Kataloge bleiben vorbehalten und gelten nicht als Fehler. Der Käufer hat uns etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Im Falle rechtzeitiger und berechtigter Mängelrügen ist unsere Gewährleistungspflicht nach unserer Wahl auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift des Kaufpreises beschränkt. Bessern wir nach oder liefern wir neu, werden nur die Teile ersetzt, die einen Fehler im Werkstoff oder in der von uns geleisteten Werkarbeit aufweisen. Sonstige Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen. Sämtliche Nebenkosten gehen zu Lasten des Käufers. Für solche Mängel, die dem Material anhaften und bei der Verarbeitung durch uns nicht sichtbar werden, ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Wir haften nicht für unmittelbaren oder mittelbaren Folgeschaden, der aus Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung resultiert, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Jegliche Warenrücksendungen, gleichgültig aus welchem Grund, bedürfen im Einzelfall unserer vorherigen Zustimmung. Die Transportkosten im Falle von Warenrücksendungen gehen zu Lasten des Käufers, und zugleich sind wir berechtigt, die durch die Warensendung entstehenden Kosten wie z. Bsp. Sortierkosten etc. in Höhe von mindestens 15 % des Warenwertes zur verlangen, es sei denn, daß die Warenrücksendung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht worden ist.

Bei Warenrücknahme unsererseits aus Kulanz sind wir berechtigt, eine angemessene Wiedereinlagerungsgebühr zu erheben.

Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, auch wenn sie sich gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen richten.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller –auch Saldoforderungen- die uns –aus welchem Rechtsgrund auch immer- gegen Käufer und seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach Wahl des Käufers freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser etwaiges Miteigentum durch Verbindung oder sonstige gesetzliche Vorschriften, wird bereits jetzt vereinbart, daß das entstehende Miteigentum des Käufers an der einheitlichen Sache nach dem Rechnungswert wertanteilmäßig auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich.

Er verpflichtet sich, unser Eigentum/Miteigentum mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vor Verderb, Minderung oder Verlust zu bewahren, auch gegenüber seinen Käufern. Der Käufer ist berechtigt, die entstandene Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die uns abgetretenen Forderungen für Rechnungen seines Käufers und in dessen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung stellen. Bei Zugriffen dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers –insbesondere Zahlungsverzug- sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

Zahlung
Alle Rechnungen sind –unbeschadet des Wareneingangs- innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu leisten.

Eventuelle Skonti sind aus dem Rechnungsbruttobetrag zu ziehen, also aus der Summe von Warenwert, Kosten für Nebenleistungen und Mehrwertsteuer. Alle Zahlungen sind direkt an uns zu leisten. Unsere Vertreter und Reisenden sind nicht zum Inkasso berechtigt. Gerät der Käufer in Verzug, sind wir berechtigt, vom Eintritt des Verzuges an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken üblicherweise berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Marktzinssatz der europäischen Zentralbank zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, sind wir berechtigt, eine etwa bestehende Restschuld insgesamt fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen haben.

Wir sind dann außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Zahlungen per Wechsel oder Scheck gelten erst nach endgültiger Einlösung als eingegangen.

Sämtliche mit der Einziehung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

Für etwaige Nachteile wegen nicht formrichtigen oder nicht rechtzeitigen Vorlegens oder Protesterhebung haften wir nicht.

Gegenüber unserer Zahlungsaufforderung sind Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen, die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist unzulässig. Dies gilt insbesondere auch für Rechte und Forderungen, die aus Gewährleistungsansprüchen hergeleitet werden.

Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die Informationen, die uns im Zusammenhang mit Bestellungen oder anderen gewöhnlichen Geschäftstätigkeiten bekannt werden, nicht als vertraulich. Daten, die uns bei der Vertragsabwicklung zugänglich werden,

werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert.

Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen. Erfüllungsort für sämtliche gegenseitige Lieferungen und Leistungen ist die im jeweiligen Angebot angegebene Betriebsstätte unseres Unternehmens.

Gerichtsstand ist das Amtsgericht 35573 Wetzlar.

 
     
     
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